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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 80/06   

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LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 80/06 (https://dejure.org/2006,22022)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - L 7 KA 80/06 (https://dejure.org/2006,22022)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - L 7 KA 80/06 (https://dejure.org/2006,22022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als psychologischer Psychotherapeut ; Weiterbetrieb einer Zweitpraxis nach vertragsärztlicher Zulassung der (Erst-)Praxis; Implausibilität der Abrechnungen eines Psychotherapeuten aufgrund der teilweise sehr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 80/06
    Davon ist auszugehen, wenn aufgrund der Pflichtverletzungen das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit des Abrechnungsverhaltens des Vertragspsychotherapeuten so gestört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragspsychotherapeuten nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, zusammenfassend BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, wohl zuletzt BSG, Urteil vom 19. Juli 2006, B 6 KA 1/06 R, juris-Dokument).

    Denn die Zulassungsentziehung stellt sich nicht als strafende Sanktion im Hinblick auf vergangenes Fehlverhalten dar, sondern sie ist dann vorzunehmen, wenn die begangenen gröblichen Pflichtverletzungen die Prognose rechtfertigen, der Vertragspsychotherapeut werde sich auch künftig pflichtwidrig verhalten (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2006, B 6 KA 1/06 R, juris-Dokument Randnummer 18).

    Zwar ist bei Zulassungsentziehungen, die nicht für sofort vollziehbar erklärt worden sind - insbesondere wegen der Bedeutung dieser Maßnahme für das Grundrecht des Psychotherapeuten auf Berufswahlfreiheit gemäß Art. 12 Absatz 1 GG - zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit durch das Gericht stets auch zu prüfen, ob sich die Sachlage währen des Prozesses zu Gunsten des Psychotherapeuten in einer Weise geändert hat, die eine Entziehung der Zulassung nicht mehr als angemessen erscheinen lässt; dies gilt in besonderem Maße bei überlanger Verfahrensdauer (BSG, Urteil vom 19. Juli 2006, B 6 KA 1/06 R, juris-Dokument Randnummer 16 mit weiteren Nachweisen).

  • LSG Berlin, 19.05.2004 - L 7 B 5/04
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 80/06
    Der gerichtliche Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung seiner Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung wieder herzustellen, blieb erfolglos (zuletzt Beschluss des Senats vom 19. Mai 2004, L 7 B 5/04 KA ER).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Sitzungsniederschrift zum Termin zur Erörterung des Sachverhalts vom 20. Oktober 2006, die Gerichtsakten zum Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin L 7 B 5/04 KA ER und die Verwaltungsakten des Beklagten, welche im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidung gewesen sind.

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 80/06
    Davon ist auszugehen, wenn aufgrund der Pflichtverletzungen das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit des Abrechnungsverhaltens des Vertragspsychotherapeuten so gestört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragspsychotherapeuten nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, zusammenfassend BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, wohl zuletzt BSG, Urteil vom 19. Juli 2006, B 6 KA 1/06 R, juris-Dokument).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 80/06
    Gegenstand einer Klage ist nicht der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt des Widerspruchsbescheids, sondern allein der Bescheid des Berufungsausschusses (BSG, Urteil vom 27. Januar 1993, 6 RKa 40/91, SozR 3-2500 § 96 Nr. 1).
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